Likör
Likör ist die Spirituose mit einem Mindestzuckergehalt (berechnet als Invertzucker) von 100 g/L die durch Aromatisieren von Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs (= Neutralalkohol) oder eines Destillates landwirtschaftlichen Ursprungs (z. B. Korn) oder einer oder mehrerer Spirituosen im Sinne der o. g. Verordnung hergestellt wird, wobei ggf. Erzeugnisse landwirtschaftlichen Ursprungs wie Rahm, Milch, Obst, Wein etc. beigegeben werden können. Künftig gibt es eine neue Definition, die die Herstellung von Likör aus Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs, Destillat landwirtschaftlichen Ursprungs oder einer oder mehrerer Spirituosen im Sinne der o. g. Verordnung mit einem oder mehreren Aromen, Erzeugnissen landwirtschaftlichen Ursprungs oder Lebensmitteln vorsieht. mit einem Mindestalkoholgehalt von 15 %vol (Ausnahme Eierlikör mindestens 14 %vol). Kirschlikör, dessen Alkohol ausschließlich aus Kirschbrand stammt, muss einen Mindestzuckergehalt von 70 g/L aufweisen Enzianlikör, der ausschließlich mit natürlichem Aroma bereitet wird, muss einen Mindestzuckergehalt von 80 g/L aufweisen Bei Likören, die als "brandy" bezeichnet sind (z. B. Kirschbrandy, Apricotbrandy), muss der zur Herstellung verwendete Alkohol auf dem Etikett im selben Sichtfeld wie der zusammengesetzte Begriff und der Begriff "Likör" genannt sein, wenn der Alkohol nicht von der angegebenen Spirituose – hier: Brandy - stammt. . Die zusammengesetzte Bezeichnung "-brandy" steht auf dem Etikett in einer Zeile in einheitlicher Schrift derselben Schriftart und Farbe, wobei die Bezeichnung "Likör" unmittelbar daneben erscheinen muss und zwar in einer Schrift, die die gleiche Größe wie die der zusammengesetzten Bezeichnung hat. Wird die Bezeichnung "Fruchtsaftlikör" bzw. ähnliche Angaben, die auf einen besonders hohen Fruchtgehalt des Erzeugnisses schließen lassen, verwendet, enthält der Likör nach Verbrauchererwartung mindestens 20 % Fruchtsaft.