Cognac

Vom französischen Cognac abgeleitet hatte sich im Deutschen der Ausdruck Kognak als allgemeinsprachliche Bezeichnung für Weinbrand eingebürgert. Als Warenbezeichnung darf Kognak (oder Cognac) seit 1920 (Versailler Vertrag) für deutsche Produkte nicht mehr verwendet werden, weil nur Branntwein aus dem gleichnamigen französischen Erzeugungsgebiet so benannt werden durfte. Wegen der anderweitigen Belegung des Begriffs „Branntwein“ im deutschen Steuer- und Jugendschutzrecht hat es sich eingebürgert, Cognac als Weinbrand und nicht als Branntwein anzusprechen. Ausweislich des Anhangs III der einschlägigen EU-Verordnung (EG Nr. 110/2008)[1] ist Cognac jedoch ein Branntwein, kein Weinbrand. Auch in vielen anderen Sprachen leitet sich die allgemeinsprachliche Bezeichnung für Weinbrand, Branntwein und teilweise auch für andere Spirituosen von Cognac ab, so in der georgischen Sprache. Kognak bedeutet hier so viel wie Schnaps. Entsprechend gibt es im Swahili „Konyagi“.