Bioweine

Bioweine müssen zumindest aus 95% Bio-Produktion stammen.
Ein wichtiges Kriterium dabei ist eingeschränkte Verwendung bis Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel (Pestizide) und stattdessen die Verwendung von Pflanzenstärkungs- bzw. nur bestimmten zugelassenen Mitteln. Bei der Schädlingsbekämpfung werden umweltschonende Verfahren wie Verwirrmethode mit Pheromonen oder Nützlinge eingesetzt. Für die Bodenpflege werden keine Herbizide und stattdessen synthetisch hergestellter Stickstoffdünger, leicht lösliche Phosphordünger und zugelassene Mineraldünger verwendet. Bei den Bio-Produktionsformen sind alle synthetisch hergestellten Pflanzenschutzmittel grundsätzlich verboten. Die Gründüngung bzw. Begrünung ist ein fixer und wesentlicher Bestandteil der Bodenpflege.
Bei der Vinifizierung sind zusätzlich bestimmte önologische Verfahren und Gentechnik verboten. Die zulässigen Höchstmengen für Sulfite sind 100 mg/l im Rotwein (Nicht-Biowein 150) und bis zu 150 mg/l bei Weißwein (Nicht-Biowein 200), wobei eine Abweichung von 30 mg/l zulässig ist, wenn der Restzuckergehalt über 2 g/l liegt. Der Einsatz von Sorbinsäure (zwecks Konservierung) ist verboten. Bestimmte Techniken sind nur beschränkt erlaubt, dies betrifft z. B. das Sauerstoffmanagement und die Filtration. Einzelne Mittel sind nur zeitlich befristet zugelassen, was von den Ländern bzw. Verbänden individuell festgelegt werden kann. Neben den bioweinspezifischen Vorgaben gelten natürlich auch die allgemeinen Vorschriften gemäß der Gemeinsame Marktorganisation für Wein 2009.



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